Name oder Firma des Betreibers
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und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs
Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass die Anzeige nach § 7 Absatz 1 oder § 20 Absatz 1 oder Absatz 1a bzw. der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 der zuständigen Behörde vorgelegt wurde
Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeit/der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
Gebräuchliche Bezeichnungen oder - bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Nummer 1 der Stoffliste in Anhang I - Gattungsbezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen k
Allgemeine Unterrichtung darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird angemessene Informationen über das entsprechende Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.
Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 Absatz 3 oder Verweis darauf, wo diese Information elektronisch zugänglich ist
noch nicht erfolgt
Unterrichtung darüber, wo unter Berücksichtigung des Artikels 4 der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG de
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Einzelheiten darüber, wo unter Berücksichtigung des Artikels 4 der Richtlinie 2003/4/EG weitere Informationen eingeholt werden können.
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